Damit wir Ihre Fahrtkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, muss eine gültige Verordnung sowie in der Regel eine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegen. In einigen Fällen ist keine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich (z.B. Pflegestufe 3 oder höher). Da es unterschiedliche Regelungen bei den Krankenkassen gibt, erfragen Sie dies bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Sofern Sie im Besitz einer Befreiung von Zuzahlungen sind, müssen Sie nicht den gesetzlichen Eigenanteil direkt an uns zahlen.