Krankenfahrten

Krankenfahrten

Krankenfahrten privat versichert
Wir fahren Sie gerne zu allen Zielen. Sie zahlen die Fahrt direkt bar und erhalten auf Wunsch eine Quittung durch unseren Fahrer. 
Bei Serienfahrten mit Verordnung (z. B. Chemotherapien, Bestrahlungen, Dialysefahrten oder ähnliche sich wiederholende Fahrten) bieten wir Ihnen die Möglichkeit per Rechnung zu zahlen. Sprechen Sie uns darauf gerne an.


Krankenfahrten mit Verordnung - gesetzlich versichert
Wir fahren Sie gerne zu allen Zielen. Wenn Sie uns eine Verordnung einer Krankenbeförderung und eine evtl. notwendige Genehmigung der Krankenkasse vorlegen, können wir die Fahrtkosten direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen. 


Voraussetzungen zur Direktabrechnung bei Verordnungen - gesetzlich versichert
Damit wir Ihre Fahrtkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, muss eine gültige Verordnung sowie in der Regel eine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegen. In einigen Fällen ist keine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich (z.B. Pflegestufe 3 oder höher). Da es unterschiedliche Regelungen bei den Krankenkassen gibt, erfragen Sie dies bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Sofern Sie im Besitz einer Befreiung von Zuzahlungen sind, müssen Sie nicht den gesetzlichen Eigenanteil direkt an uns zahlen.
Share by: